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Jugendschutz bei Nikotinprodukten betrifft uns alle - Sucht Schweiz bietet erneuerte Hinweisschilder fürs Gewerbe an



Sucht Schweiz

27.09.2024, Lausanne (ots) - Das neue Tabakproduktegesetz tritt am 1. Oktober in Kraft. Dieses schreibt für die ganze Schweiz ein Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf von sämtlichen Nikotinprodukten vor. Damit soll ein früher Konsumeinstieg und das Suchtrisiko vermindert werden.


Zahlreiche Betriebe im Gastro- und Verkaufsbereich nutzen bereits heute die von der Stiftung Sucht Schweiz entwickelten Jugendschutzplakate an den Eingängen und Kassen. Ab Oktober stehen die erneuerten Hinweisschilder wieder gratis zur Verfügung. Die Durchsetzung des Jugendschutzes geht aber alle an: Betriebe, Politik und die ganze Bevölkerung. Helfen Sie mit!

Ab dem 1. Oktober gilt das Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf aller Nikotinprodukte und in der ganzen Schweiz. Gewisse Kantone sind vorangegangen und haben bereits in den letzten Jahren entsprechende Gesetze eingeführt. Für die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen bedeutet dies einen grossen Fortschritt (siehe Kasten).

Das Gesetz schreibt das für die Kundschaft sichtbare Anbringen dieser Bestimmungen vor. Zahlreiche Betriebe im Verkaufs- und Gastrobereich nutzen bereits heute die Jugendschutzplakate, die von der Stiftung Sucht Schweiz entwickelt worden sind und gratis zur Verfügung gestellt werden.

Nun hat Sucht Schweiz diese Hinweisschilder erneuert und bietet sie wiederum gratis an. Die Betriebe sind eingeladen davon zu profitieren.

Ein wichtiges Signal - aber der Jugendschutz muss auch durchgesetzt werden!

"Das neue Gesetz hat eine Signalwirkung", erklärt Tania Séverin, Direktorin der Stiftung Sucht Schweiz. "Es macht klar, dass Jugendliche geschützt werden müssen". Heute werden aber bei Tabak-Testkäufen je nach Kanton bis zu 30 % illegale Verkäufe an zu junge Kundinnen und Kunden registriert. Die Durchsetzung des Gesetzes ist also zentral. Damit dies gelingt, ist die ganze Gesellschaft gefordert. Der Jugendschutz geht alle an:

  1. Die Betriebe müssen den Jugendschutz ernst nehmen und das Personal genügend schulen, wie zum Beispiel mit www.jalk.ch (Kanton Zürich) oder www.age-check.ch (für alle anderen Kantone). Auch Suchtpräventionsstellen bieten Schulungen und weiteres Jugendschutzmaterial an.
  2. Um das Personal in Stresssituationen zu entlasten, ist die Einführung von technischen Hilfsmitteln sinnvoll, wie zum Beispiel ein Gerät wie Jalk ID-Scan, das Identitätskarten einscannt und sogleich angibt, ob jemand zum Kauf berechtigt ist.
  3. Hilfreich wäre, wenn wie in Schottland vorgeschrieben und wie in England üblich, Kundinnen und Kunden bis zum 25. Altersjahr die Identitätskarte automatisch vorweisen müssten.
  4. Die Behörden und Festveranstalter sind aufgerufen, den Jugendschutz strikte zu vollziehen. Ab dem 1. Oktober können die Kantone dank dem neuen Artikel 24.3. im Tabakproduktegesetz auch nach Testkäufen Sanktionen aussprechen.
  5. Die Eltern haben mehr Einfluss auf ihre Jugendlichen als sie meinen. Sucht Schweiz hält hilfreiche Gesprächsleitfäden bereit, mit denen sie das Thema Rauchen und Vapen mit ihrem Nachwuchs ansprechen können.
  6. Beim Jugendschutz ist das Bewusstsein der ganzen Bevölkerung gefragt: Tabak- und Nikotinprodukte sollten auch nicht an Minderjährige weitergegeben werden.
  7. Und letztendlich darf die Nachfrage von Jugendlichen nach Nikotinprodukten nicht durch Werbung künstlich gefördert werden. Sucht Schweiz setzt sich im Rahmen der Initiative Kinder ohne Tabak weiterhin dafür ein, dass die vom Volk angenommene Initiative ohne Schlupflöcher umgesetzt wird.

Warum der Jugendschutz wichtig ist

Für die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ist die Alterslimite entscheidend:

  • Der Körper von Kindern und Jugendlichen ist noch in voller Entwicklung. Auch wegen der geringeren Körpermasse reagieren sie sensibler auf Substanzen. Die Gefahren sind für sie deshalb grösser als für Erwachsene, z.B. für die Lungen- oder Knochenentwicklung.
  • Reize wie durch Nikotin integrieren sich in die noch im vollen Gang befindliche Hirnentwicklung der Kinder und Jugendlichen. Sie werden deshalb schneller abhängig als Erwachsene.
  • Je früher sie mit dem Konsum beginnen, desto stärker wird später die Abhängigkeit.

Pressekontakt:
Markus Meury
Mediensprecher Sucht Schweiz
mmeury@suchtschweiz.ch
Tel. 021 321 29 63



Über Sucht Schweiz:

Sucht Schweiz will Probleme im Zusammenhang mit dem Konsum psychoaktiver Substanzen und Verhaltensweisen mit Suchtpotenzial verhindern oder vermindern.

Wir fördern die gesellschaftliche Debatte im Suchtbereich. Wir entwickeln und verbreiten wissenschaftliche Erkenntnisse, die es erlauben, die zugrundeliegenden Probleme zu verstehen, ihnen vorzubeugen und angemessen zu begegnen. Wir setzen uns für wirksame Massnahmen und politische Rahmenbedingungen zur Problemreduktion ein. Wir engagieren uns für ein Umfeld, das den Menschen eine gesunde Lebensweise erleichtert und die individuellen Gesundheitskompetenzen stärkt. Dabei kombinieren wir Massnahmen der Suchtprävention und der Gesundheitsförderung.

Wir unterstützen all jene mit besonderen Risiken – Kinder und Jugendliche sowie Menschen in kritischen Lebensphasen. Betroffenen und Nahestehenden stehen wir informierend, beratend oder finanziell zur Seite.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Jugendschutz bei Nikotinprodukten betrifft uns alle - Sucht Schweiz bietet erneuerte Hinweisschilder fürs Gewerbe an ---


Quellen:
  HELP.ch

Weitere Informationen und Links:
 Sucht Schweiz (Firmenporträt)

 Artikel 'Jugendschutz bei Nikotinprodukten betrifft uns alle - Sucht Schweiz bietet erneu...' auf Swiss-Press.com





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