Wird ein verletzter Vogel oder Igel aus dem Garten in die Tierarztpraxis gebracht, dürfen Tierärztinnen und Tierärzte diesen bisher nur mit einer Bewilligung behandeln. Mit der aktuellen Revision der Jagdverordnung soll sich das ändern. Sie sieht einen Passus vor, der Tierärztinnen und Tierärzten erlaubt, pflegebedürftige Wildtiere einer ersten Behandlung zu unterziehen, ohne dafür eine Bewilligung einholen zu müssen. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) begrüsst dies in ihrer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf. Die Tierärzteschaft setzt sich bereits seit mehreren Jahren für dieses Anliegen ein. Die Gesetzesänderung dient dem Tierwohl, denn im Notfall braucht ein verletztes Wildtier sofort Hilfe.
Auch die Kostenübernahme sollte geregelt werden
Nicht zufriedenstellend ist aus Sicht der Tierärzteschaft jedoch, dass nach wie vor nicht geregelt ist, wer die Kosten für die Behandlungen von verletzten Wildtieren übernimmt. Diese gehen fast ausschliesslich zu Lasten der Tierärztinnen und Tierärzte, da in den meisten Kantonen keine gesetzliche Grundlage für eine Kostenverrechnung besteht. Es wäre begrüssenswert, wenn die Kantone als «Eigentümer» der betroffenen Tiere die Behandlungskosten übernehmen würden. Die Behandlung von verletzten Wildtieren ist eine Leistung an die Öffentlichkeit, deren Kosten nicht auf die Tierärzteschaft als Leistungserbringerin abgewälzt werden dürfen.
Die Stellungnahme der GST zur Änderung der Jagdverordnung ist zu finden unter:
Weitere Auskünfte:
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Tel. 031 307 35 37
media@gstsvs.ch
Gesellschaft
Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST
Société des Vétérinaires Suisses SVS
Società delle Veterinarie e dei Veterinari Svizzeri SVS
Brückfeldstrasse 18
3012 Bern
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Die GST setzt sich für das Tierwohl, die Gesundheit von Tier und Mensch und die Sicherheit der Lebensmittel ein. Als Dachverband vertritt sie die Interessen von rund 3500 Tierärztinnen und Tierärzten aus allen Berufsfeldern der Veterinärmedizin.
Als Stimme der Tierärztinnen und Tierärzte in der Schweiz bringt sich die GST im politischen Entscheidungsprozess ein. Sie unterstützt eine nachhaltige Gesundheitspolitik in Einklang mit Mensch, Tier und Umwelt und einen gezielten und verantwortungsbewussten Einsatz von Tierarzneimitteln. Im Interesse der Tierärztinnen und Tierärzte engagiert sich die GST für gute Rahmenbedingungen für den Beruf und eine hohe Qualität der Weiterbildung.
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Die GST wurde 1813 gegründet und ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB, 1907).
Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (Firmenporträt) | |
Artikel 'Tierärztinnen und Tierärzte sollen Wildtiere endlich ohne Bewilligung behandeln ...' auf Swiss-Press.com |
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