Ein gangbarer Weg, um diese Schutzlücke zu schliessen, bietet das Gesetz über den Personalverleih. Gute Beispiele sind Plattformen wie Coople, smartstaff oder Adia, die als Personalverleiher agieren. Sie verleihen die Flexworker dem Auftraggeber, der zur Ausführung der Arbeiten die Weisungsbefugnis erhält. Lohnzahlung, Administration sowie die soziale Absicherung sind damit in der Verantwortung des Plattformbetreibers.
Temporärarbeit sozialpolitisch beispielhaft
Über den Personalverleih sind Flexworker im Fall von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Alter sehr gut abgesichert. Und in Sachen Weiterbildung sind Temporärarbeitende oft sogar besser bedient als Festangestellte. «Mit der Temporärarbeit kennt die Schweiz eine Arbeitsform, die flexibles Arbeiten und soziale Absicherung schon lange beispielhaft verbindet», erklärt Myra Fischer-Rosinger, Direktorin von swissstaffing.
Flexwork - Bedürfnis in allen Altersgruppen
Die Ergebnisse einer Umfrage bei 4000 Temporärarbeitenden belegen: «Junge, unabhängige Arbeitnehmende entscheiden sich besonders häufig bewusst für flexible Arbeit. Mit einem Anteil von über 30 Prozent ist das Bedürfnis nach flexibler Arbeit aber in allen Altersgruppen weit verbreitet», erläutert Myra Fischer-Rosinger. Ihre häufigsten Motive sind berufliche Abwechslung und eine bessere Work-Life-Balance. Die übrigen Temporärarbeitenden nutzen die flexible Erwerbsform, um sich auf dem Arbeitsmarkt neu zu orientieren, und als Brücke in eine Festanstellung.
Zukunft gestalten
Was der Arbeitsmarkt für die Zukunft braucht, ist eine Kultur, die flexibles Arbeiten und den dynamischen Wechsel zwischen verschiedenen Erwerbsformen akzeptiert. Und er benötigt ein soziales Sicherungssystem, das Erwerbstätige unabhängig von ihrer Beschäftigungsform gegen die grundlegenden Risiken schützt und die lebenslange Aus- und Weiterbildung fördert. Für Temporärarbeitende wurde ein solches System schon entwickelt.
Trotzdem besteht mit Blick auf die soziale Absicherung der Beteiligten an der Gig Economy Klärungs- und Handlungsbedarf. Im November 2019 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) die parlamentarische Initiative «Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen» gutgeheissen, die den Weg zu neuen, flexibleren Arbeitsmodellen und einem modernen Sozialversicherungsrecht ebnen soll. Zudem wird gespannt der Bericht des Bundesamts für Sozialversicherungen erwartet, der bis Ende 2019 weitere Antworten liefern soll.
Weitergehende
Informationen bietet auch das White Paper «Flexwork und soziale Absicherung» im Download unter
Kontakt:
Myra Fischer-Rosinger, Direktorin
Tel: 044 388 95 40
swissstaffing ist das Kompetenz- und Servicezentrum der Schweizer Personaldienstleister. Als Arbeitgeberverband vertritt swissstaffing die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. swissstaffing fördert die Interessen der Personaldienstleistungs-Branche und setzt sich aktiv für das Image der Temporärarbeit ein.
swissstaffing setzt sich seit über 50 Jahren für die Temporärbranche der Schweiz ein. 1968 wurde der Schweizerische Verband der Unternehmungen für Temporärarbeit und private Arbeitsvermittlung SVUTA gegründet, um die Interessen der Branche zu vertreten und professionelle Dienstleistungen für die rasch wachsenden Bedürfnisse nach temporären Arbeitskräften und flexiblen Arbeitsmöglichkeiten sicherzustellen.
Der SVUTA fusionierte 1998 mit dem Verband der Personalberater Schweiz VPS und wurde in VPDS umbenannt. Durch die Fusion öffnete sich der Verband auch für Vermittler und HR-Beratungsunternehmen. Seit 2006 heisst der Verband swissstaffing.
swissstaffing (Firmenporträt) | |
Artikel 'swissstaffing: Temporärarbeit ermöglicht soziale Absicherung für Plattformarbeit...' auf Swiss-Press.com |
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