Der Anteil der Unternehmen, die sich durch Einschränkungen und administrative Mehrbelastung stark betroffen fühlen, liegt mit 39 Prozent noch höher. Der Grund: Bei jeder offenen Vakanz muss die Pflicht zur Meldung geprüft und allenfalls eine Meldung vorgenommen werden.
Meldepflicht bremst Rekrutierung aus.
„Viele Unternehmen sind bei Auftragsspitzen und unvorhergesehenen Ereignissen wie Unfällen und Krankheit kurzfristig auf Personal angewiesen. Um die Vakanzen rasch besetzen zu können, ist die Ausschreibungssperre von fünf Tagen viel zu lang. Viele Unternehmenskunden von Temporärunternehmen benötigen die gesuchten Mitarbeitenden innert 24 Stunden.“ erklärt Leif Agnéus, Präsident von swissstaffing und General Manager von Manpower Schweiz den hohen Anteil der eingeschränkten Unternehmen. Die Folge: Verzögerungen, geringere Qualität, Überstunden beim bestehenden Personal, verlorene Aufträge.
Meldeprozess gelungen, Kandidatenvorschläge mangelhaft
Der Fokus von Bund und Kantonen auf ein wirtschaftsfreundliches Meldeverfahren hat sich bezahlt gemacht. 80 Prozent der befragten Unternehmen finden die Prüfung der Unterstellung und den Meldeprozess einfach. Grosser Nachholbedarf besteht bei den Kandidatenvorschlägen der RAV.
Nur 31 Prozent der befragten Unternehmen beurteilen diese als gut. In Anbetracht der Zahlen bezieht NR Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands, Stellung: „Solange die Dossierqualität der RAV nicht besser wird, ist eine Ausdehnung der Meldepflicht auf Berufe mit einer Arbeitslosenquote von über 5 Prozent nicht sinnvoll, sondern belastet die KMU nur zusätzlich in der Administration.“
Stellenmeldepflicht trifft Romandie besonders
Eine Auswertung der Umfrage nach Kantonen zeigt: Die Stellenmeldepflicht trifft die Romandie besonders hart. Im Kanton Genf und Kanton Waadt geben 72 bzw. 60 Prozent der Unternehmen an, von der Stellenmeldepflicht stark betroffen zu sein. Zudem fühlen sich im Kanton Genf 44 Prozent der Unternehmen stark in der Rekrutierung eingeschränkt.
„Im Kanton Genf gibt es mehr Arbeitsplätze als Einwohner im erwerbsfähigen Alter. Unkomplizierte Rekrutierungsmöglichkeiten sind deshalb besonders wichtig.“ erläutert swissstaffing Ökonom Marius Osterfeld. In Anbetracht von Fachkräftemangel und internationalem Wettbewerb sollte das Ziel sein, einen transparenteren Stellenmarkt zu schaffen, aber den liberalen Arbeitsmarkt zu erhalten.
Für die politisch Verantwortlichen in Bern sind die Umfrageergebnisse ein Weckruf, da eine weiter zunehmende Belastung der Wirtschaft durch die Ausdehnung Stellenmeldepflicht im Jahr 2020 und die Einführung von Kontrollen absehbar ist.
Medienkontakt:
Marius Osterfeld
Tel: 044 388 95 40
marius.osterfeld@swissstaffing.ch
swissstaffing ist das Kompetenz- und Servicezentrum der Schweizer Personaldienstleister. Als Arbeitgeberverband vertritt swissstaffing die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. swissstaffing fördert die Interessen der Personaldienstleistungs-Branche und setzt sich aktiv für das Image der Temporärarbeit ein.
swissstaffing setzt sich seit über 50 Jahren für die Temporärbranche der Schweiz ein. 1968 wurde der Schweizerische Verband der Unternehmungen für Temporärarbeit und private Arbeitsvermittlung SVUTA gegründet, um die Interessen der Branche zu vertreten und professionelle Dienstleistungen für die rasch wachsenden Bedürfnisse nach temporären Arbeitskräften und flexiblen Arbeitsmöglichkeiten sicherzustellen.
Der SVUTA fusionierte 1998 mit dem Verband der Personalberater Schweiz VPS und wurde in VPDS umbenannt. Durch die Fusion öffnete sich der Verband auch für Vermittler und HR-Beratungsunternehmen. Seit 2006 heisst der Verband swissstaffing.
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Artikel 'swissstaffing: Stellenmeldepflicht: Jedes vierte Unternehmen eingeschränkt...' auf Swiss-Press.com |
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